Im Zusammenhang mit den Änderungen des Insolvenzrechtes in letzter Zeit wurde immer wieder über die Frage diskutiert, inwieweit es Sozialversicherungsträgern möglich ist, an Konkurs- und Ausgleichsverfahren mitzuwirken und für einen (Zwangs-)Ausgleich zu stimmen. Gebietskrankenkassen nehmen hier ablehnende Standpunkte ein, die ihnen nicht selten zum Vorwurf gemacht werden.