KO idF vor 1. 7. 2010 § 119 Abs 5
AWG: §§ 15, 17 Abs 3
Gegen konkursgerichtliche Verfügungen, mit denen das Massevermögen belastende Pflichten auf den Gemeinschuldner (rück-)übertragen werden, ist dieser rekurslegitimiert.
KO idF vor 1. 7. 2010 § 119 Abs 5
AWG: §§ 15, 17 Abs 3
Gegen konkursgerichtliche Verfügungen, mit denen das Massevermögen belastende Pflichten auf den Gemeinschuldner (rück-)übertragen werden, ist dieser rekurslegitimiert.