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Ausscheidung gefährlicher Abfälle aus der Konkursmasse

Judikatur ZIKZIK 1995, 30 Heft 1 v. 1.3.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 119 Abs 5

AWG: §§ 15, 17 Abs 3

Gegen konkursgerichtliche Verfügungen, mit denen das Massevermögen belastende Pflichten auf den Gemeinschuldner (rück-)übertragen werden, ist dieser rekurslegitimiert.

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