KO idF vor 1. 7. 2010 § 70
Die Bescheinigung der Forderung des die Konkurseröffnung beantragenden Gläubigers reicht aus; ein Exekutionstitel für diese Forderung oder eine Exekutionsführung ist nicht erforderlich.
OGH 31. 8. 1994, 8 Ob 1016/94
KO idF vor 1. 7. 2010 § 70
Die Bescheinigung der Forderung des die Konkurseröffnung beantragenden Gläubigers reicht aus; ein Exekutionstitel für diese Forderung oder eine Exekutionsführung ist nicht erforderlich.
OGH 31. 8. 1994, 8 Ob 1016/94