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Konkursantrag eines Gläubigers

Judikatur ZIKZIK 1995, 30 Heft 1 v. 1.3.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 70

Die Bescheinigung der Forderung des die Konkurseröffnung beantragenden Gläubigers reicht aus; ein Exekutionstitel für diese Forderung oder eine Exekutionsführung ist nicht erforderlich.

OGH 31. 8. 1994, 8 Ob 1016/94

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