KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 19, 20
Die Aufrechnung einer aus einem Kreditvertrag resultierenden Forderung einer Bank gegen das Guthaben ihres Kunden aus einem gesondert geführten Girokonto ist unzulässig; insoweit ist die in Pkt 7 AGBöKr vorgesehene Aufrechnungsbefugnis der Bank als konkludent abbedungen anzusehen.