OGH, 18.12.2025, 6 Ob 228/24h
Lootboxen sind kein Glückspiel
Nach der Rechtsprechung sind Verträge, die zur Durchführung eines verbotenen Glücksspiels abgeschlossen werden, nichtig iSd § 879 Abs 1 ABGB. Ein Glücksvertrag iSd §§ 1267 ff ABGB ist durch die Ungewissheit über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrags gekennzeichnet; zu den Glücksverträgen im engen Sinn gehören Spiel und Wette.

