OLG Wien, 18.12.2025, 18 Bs 186/25x
Lebensgefährtin des Verstorbenen
Die Bezeichnung einer Frau als „Lebensgefährtin“ eines Verstorbenen betrifft die intimste Sphäre und kann den höchstpersönlichen Lebensbereich iSd § 7 Abs 1 MedienG verletzen; dies gilt auch dann, wenn darüber zuvor bereits medial spekuliert oder berichtet wurde, weil auch die Wiederholung tatbestandsmäßig sein kann.

