BGH, 22.10.2025, I ZR 220/24
markenrechtlicher Auskunftsanspruch
Eine widerrechtlich gekennzeichnete Ware liegt auch dann vor, wenn zwar das Markenrecht erschöpft ist, der Vertrieb der markierten Sache aber dennoch rechtswidrig ist (hier: imageschädigende Produktpräsentation; den Luxus- und Prestigecharakter der markierten Ware schädigende Handlung udgl).

