EuGH, 23.10.2025, C-2/24
kartellrechtliche Komponente von Gerichtsvergleichen
Die bei Vergleichsvereinbarungen „am Rande“ abgeschlossenen Transaktionen können Art 101 AEUV-relevant sein. Solche abgestimmte Verhaltensweisen sind nach Art 101 Abs 2 AEUV nichtig.

