vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OLG Wien 25.9.2025, 18 Bs 89/25g – Vorwurf des „Anpatzens“ gegen Strafverteidiger

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2026/25ZIIR 2026, 34 Heft 1 v. 2.3.2026

OLG Wien, 25.09.2025, 18 Bs 89/25g
Vorwurf des „Anpatzens“ gegen Strafverteidiger

Seite 34


Der Vorwurf, ein Strafverteidiger habe proaktiv eine für ein Opfer rufschädigende Medienkampagne veranlasst („Anpatzen“ durch Weitergabe privater/lasziver Fotos), ist als Tatsachenbehauptung zu qualifizieren und erfüllt – auch wenn er nur als Verdacht transportiert wird – bei fehlendem Wahrheitsbeweis den Tatbestand des § 6 Abs 1 MedienG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte