OLG Wien, 23.09.2025, 17 Bs 222/25h
Veröffentlichung im Ersatzmedium
Besteht das ursprüngliche Medium nicht mehr, kann die Veröffentlichung nach § 34 Abs 5 MedienG auch in einem anderen elektronischen periodischen Medium (zB neuem Social-Media-Account) als Ersatzmedium angeordnet werden; maßgeblich sind Adressatenkreis und Veröffentlichungswert, nicht die Beschränkung auf Print.

