Der Beitrag untersucht die rechtliche Einordnung der „missbräuchlichen Nutzung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz“ im österreichischen Hochschulrecht, insbesondere im Rahmen des § 2a Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG). Die jüngste Novellierung des HS-QSG normiert Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb, definiert wissenschaftliches bzw künstlerisches Fehlverhalten und erfasst explizit die „missbräuchliche Nutzung“ von KI-Tools als unerlaubtes Hilfsmittel.

