OLG Graz, 08.04.2025, 9 Ns 4/25y
Beschlussmäßige Erledigung des Zuständigkeitsstreits
Die Entscheidung über einen Zuständigkeitsstreit in Medienstrafsachen nach § 41 MedienG erfordert eine beschlussmäßige Erledigung des Einzelrichters im Fall seiner örtlichen oder sachlichen Unzuständigkeit (hier: Beleidigung auf Facebook-Account); andernfalls liegt kein negativer Kompetenzkonflikt vor.

