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Personenbezogene Daten in KI-Systemen? Die technische Perspektive

AufsätzeDr. Christian ReiserZIIR 2025, 296 Heft 3 v. 8.9.2025

Künstliche Intelligenz oder Artificial Intelligence ist in aller Munde bzw auf aller Rechner – Anwendungsfälle sprießen aus dem Boden, in Unternehmen wird über Einsatzmöglichkeiten nachgedacht und ausprobiert, was Sinn macht. Neue Modelle kommen fast monatlich auf den Markt und erweitern die gedachten Möglichkeiten gefühlt exponentiell. Auch in juristischen Kreisen werden die Themen und Problemstellungen rege diskutiert – zunächst aufgrund der KI-Verordnung11Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr 300/2008, (EU) Nr 167/2013, (EU) Nr 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU , (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz). der EU, aber auch bezüglich der Verzahnung der Vorgaben der DSGVO mit dieser neuen technologischen Entwicklung. Es braucht Einordnung auf technischer wie rechtlicher Ebene, womit sich der folgende Beitrag auseinandersetzt: gleich folgend wird vermittelt, was KI aus technischer Sicht bedeutet und welche Auswirkungen dies auf die rechtliche Einordnung haben muss, die – in einigen Aspekten – im nachfolgenden Beitrag behandelt wird.

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