Eine Sonderstellung im Gefüge des AI Act nimmt die KI-Kompetenz ein. So ist sie (weitgehend) losgelöst vom risikobasierten System und zugleich ein „Relikt“ eines deutlich ethischer ausgerichteten AI Act-Entwurfes. Davon ausgehend widmet sich der Beitrag der Untersuchung der KI-Kompetenz nach Art 4 AI Act im Hinblick auf die konkreten Inhalte sowie Verpflichtungen. Die rechtliche Einordnung wird dabei anhand eines Praxisfalls, eines KI-gestützten Tools zur automatisierten Dienstplanerstellung, aufgebaut.

