Eine zentrale Frage, die sich aus der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO)1 ergibt, ist, ob ein vorliegendes System als KI-System einzustufen ist. Dieser Beitrag untersucht exemplarisch die Anwendung der Definition eines KI-Systems und beleuchtet die Unterschiede zu herkömmlichen softwaregestützten Systemen der Informationstechnologie.

