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OGH: Parodie/Meinungsäußerungsfreiheit vs Persönlichkeitsrecht

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtZIIR 2025, 231 Heft 2 v. 23.4.2025

Deskriptoren: Parodie, Satire; Namensrecht; Persönlichkeitsrecht; Meinungs- und Äußerungsfreiheit.

Normen: § 16 ABGB, § 43 ABGB, § 1330 ABGB

Die Meinungs- und Äußerungsfreiheit des Parodisten kann im Einzelfall unter Umständen höher bewertet werden als die Interessen des in seinen Persönlichkeitsrechten Beeinträchtigten; immer allerdings vorausgesetzt, dass im Einzelfall eine antithematische Behandlung vorliegt und als solche auch vom Publikum verstanden wird.

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