Zu den zahlreichen Herausforderungen, die das (ab 1. September 2025 geltende) Informationsfreiheitsgesetz (IFG)1 aufwirft, zählt die Frage, unter welchen Voraussetzungen Informationen nicht zu veröffentlichen bzw (auf Antrag) zugänglich zu machen sind. Hier werden einige grundsätzliche und daher praxisrelevante Aspekte dieser Problematik betrachtet.

