Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen allein sind keine angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen. Der OGH fordert zusätzlich ein Maßnahmenkonzept bei Ausscheiden von Mitarbeitern. Welche Maßnahmen Unternehmer zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu setzen haben, wird die Gerichte noch öfter beschäftigen. Der Beitrag behandelt die erste Entscheidung in Österreich und die Kriterien der deutschen Rechtsprechung dazu.

