Art 16 Abs 2 AEUV; Art 5 Abs 1, Art 6 Abs 3, Art 9, 10, 17 sowie 77 DSGVO; § 5 Abs 6 bzw § 21 Abs 3 des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2021 (ADBG) Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von Sportlern im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen auf einer öffentlich zugänglichen Website; Einstufung als „Gesundheitsdaten“; Anwendungsbereich der DSGVO
Mit Vorabentscheidungsersuchen vom 28. Juni 2024, eingegangen beim EuGH am 4. Juli 2024, will das BVwG im Wesentlichen klären, ob die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von Sportlern im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen auf einer öffentlich zugänglichen Website in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt und – bejahendenfalls – ob eine solche Datenverarbeitung mit der DSGVO vereinbar ist.

