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EuGH: Offensichtliche Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit kann Versagung der Vollstreckbarerklärung in anderem EU-Mitgliedstaat zur Folge haben

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtClemens ThieleZIIR 2025, 107 Heft 1 v. 4.3.2025

Deskriptoren: Medienfreiheit; Vollstreckungshindernis; ordre public; Pressefreiheit; Rufschädigung; Schadenersatzzahlungen, horrende.

Normen: Art 11 GRC, Art 34 Abs 1, 66 VO (EG) Nr 44/2001, Art 45 Abs 1 lit a VO (EU) 1215/2012

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