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OGH Urteil 11.9.2019, 15 Os 66/19y – Haftung für Link auf eigene Website

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2020/14ZIIR 2020, 44 Heft 1 v. 25.2.2020

Nach § 17 ECG haftet ein Linksetzer nicht für die verlinkten Inhalte, sofern er von den rechtswidrigen Inhalten auf der verlinkten Seite keine tatsächliche Kenntnis hatte bzw sobald er Kenntnis erlangt hat, den Link unverzüglich entfernt. Wenn aber jemand auf eine Website mittels Links verweist, deren Medieninhaber der Link­setzer selbst ist, so fällt dieser nicht mehr unter die Haftungsprivilegierung des § 17 ECG, sondern er wird vielmehr Content-Provider samt den damit verbundenen Konsequenzen.

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