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EuGH: Kein Ausschluss des Widerrufs aus hygienischen Gründen bei Matratzenkauf

JudikaturE-Commerce RechtClemens ThieleZIIR 2019, 186 Heft 2 v. 1.5.2019

Deskriptoren: Widerruf; hygienische Gründe; Gesundheitsschutz; Webshop.

Normen: Art 6 Abs 1 lit k RL 2011/83 , Art 9 Abs 1 RL 2011/83 , Art 16 lit e RL 2011/83

Art 16 lit e der Richtlinie 2011/83 ist dahin auszulegen, dass eine Ware wie eine Matratze, deren Schutzfolie vom Verbraucher nach der Lieferung entfernt wurde, nicht unter den Begriff „versiegelte Waren ..., die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“ im Sinne dieser Vorschrift fällt.

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