vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OLG Oldenburg: Schadenersatz für die Weiterleitung von Nacktbildern auf WhatsApp

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtClemens ThieleZIIR 2018, 439 Heft 4 v. 1.11.2018

Deskriptoren: Recht am eigenen Bild; Geldentschädigungsanspruch; Nacktfoto auf WhatsApp; Mitverantwortung der Abgebildeten; Weiterleitung von Fotos.

Normen: § 22 KUG, § 23 Abs 1 KUG, § 78 UrhG, § 522 Abs 2 dZPO

Wer Nacktfotos von anderen gegen deren Willen verbreitet, handelt rechtswidrig und wird schadenersatzpflichtig. Ein allfälliges Mitverschulden des Sexting-Opfers ist bei Ermittlung des ideellen Schadens zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte