Zwei Jahre lang wurde darum gerungen, die Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie zu überarbeiten, um – wie es die Europäische Kommission (im Folgenden: EK) in ihrem Vorschlag vom 25. Mai 2016 (COM (2016) 287 final) beschreibt – „den Veränderungen des Marktumfelds und der Nutzungsweisen sowie dem technologischen Wandel Rechnung zu tragen.“ Was bei diesen Verhandlungen auf europäischer Ebene vereinbart wurde, soll im Folgenden überblickweise dargestellt werden.