Das Recht der betroffenen Person auf Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten stellt eines der zentralen Grundpfeiler des Grundrechts auf Geheimhaltung von personenbezogenen Daten dar. Dieses Recht auf Löschung ist aber nicht erst seit in Kraft treten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO 2016)1 am 25.05.2016 existent, sondern war auch zentraler Bestandteil des in der EU Datenschutz-Richtlinie (DS-RL 1995)2 normierten Datenschutzrechts. Nachstehend soll das seit je her, und seit der DSGVO im Besonderen, nicht nur heftig, sondern vor allem auch sehr kontroversiell diskutierte Recht auf Löschung beleuchtet und einem Lösungskonzept zugeführt werden.