Deskriptoren: Markenschutz; Unterlassungsanspruch, kein; Berufsbezeichnung; Rechtsanwaltsvorbehalt; Irreführung; Bauanwalt; Verbandsmarke.
Normen: § 1 UWG 2007, § 2 UWG 2007, § 9 UWG 2007, § 43 ABGB
Auch der Gebrauch einer registrierten Marke (hier: der Verbandsmarke „Bauanwalt“ als Wort-Bild-Kombination) kann im Einzelfall beim Publikum unrichtige Vorstellungen erwecken und damit gegen § 2 UWG verstoßen.