Deskriptoren: Glatte Übernahme; Doppelschöpfung; Beweislastverteilung bei Doppelschöpfung; Anscheinsbeweis; Werbekampagne; Plagiat.
Normen: § 1 UWG, § 182a ZPO, § 502 ZPO
Die Priorität eines Werks bewirkt im Hinblick auf die typischen Geschehensabläufe einen prima facie Beweis dafür, dass es sich bei der späteren Schöpfung um eine Entlehnung handelt. Derjenige, der sich auf die Doppelschöpfung beruft, hat den Anscheinsbeweis gegen sich, dass er zu dem Werk durch das ältere Werk inspiriert worden ist.