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LG Berlin: Keine Namensanmaßung durch .com-Domain bei sofortigem Disclaimer

JudikaturLauterkeits- und ImmaterialgüterrechtClemens ThieleZIIR 2017, 433 Heft 4 v. 1.11.2017

Deskriptoren: Namensschutz; Unterlassungsanspruch, kein; Bundesland Berlin; Domain „berlin.com“; Gleichnamigkeit; Kennzeichnungskraft, mangelnde.

Normen: § 12 BGB, § 43 ABGB

Die Nutzung der Domain „berlin.com“ durch eine weltweit agierende Mediengruppe stellt keine unberechtigte Namensanmaßung und damit auch keine Verletzung des durch § 12 BGB geschützten Rechts an dem Namen des Landes Berlins dar.

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