Die Frage nach dem Umfang des Haftungsprivilegs für Access-Provider nach Art 12 Abs 1 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (RL 2000/31/EG ) wurde in der Entscheidung des EuGH vom 15.9.2016, C-484/14 , Mc Fadden/Sony Music weitgehend klargestellt. Einige Fragen zur Durchsetzbarkeit von Unterlassungsansprüchen gegen Access-Provider bleiben dennoch offen.