Die österreichischen Rechtsanwälte sind nicht nur unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Rechtssystems, sondern unterstehen in ihrer Eigenschaft als Inhaber eines Kanzleibetriebes und Unternehmer am Wirtschaftsstandort Österreich auch den Datenschutzvorschriften des nationalen und Unionsrechts. Welche Herausforderungen in der eigenen Anwaltspraxis dabei zu bewältigen sind, bzw. was sich mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung1 (DS-GVO) ab 25. Mai 2018 ändert, versucht der vorliegende Beitrag – soweit ersichtlich – erstmals zu ermessen. Die Thematik kann keinesfalls vollständig oder erschöpfend behandelt werden, soll jedoch eine erste Scheu vor der für die anwaltliche Berufsausübung zu erzielenden „GDPR Compliance“ nehmen.