Deskriptoren: Flugpreisangabe für innergemeinschaftliche Flugdienste in einer bestimmten Währung durch die Fluggesellschaft; Auslegung des Begriffs „Landeswährung“ bei einer Werbung und einem Angebot für Flugdienste; Effektiver Vergleich der Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen durch den Verbraucher.
Normen: § 3a dUWG, Art 2 Nr 18, 22 Abs 1, 23 Abs 1 Z 2 und 3 VO (EG) Nr 1008/2008