Mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/6791 (DSGVO) wird ab 25. Mai 2018 die Funktion eines obligatorischen Datenschutzbeauftragten in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Der folgende Beitrag versucht insb mit Beispielen zu erläutern, wann zukünftig im Konkreten ein Datenschutzbeauftragter gemäß DSGVO zu bestellen ist.