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Die Bestellungspflichten eines Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO

AufsätzeChristian JakschZIIR 2017, 140 Heft 2 v. 1.5.2017

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/67911Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl L 2016/119, 1 idF L 2016/314, 72. (DSGVO) wird ab 25. Mai 2018 die Funktion eines obligatorischen Datenschutzbeauftragten in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Der folgende Beitrag versucht insb mit Beispielen zu erläutern, wann zukünftig im Konkreten ein Datenschutzbeauftragter gemäß DSGVO zu bestellen ist.

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