EuGH, 07.07.2016, C-567/14
Lizenz trotz Nichtigkeit des Patents
Eine Vereinbarung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer, wonach die Verpflichtung zur Lizenzzahlung auch dann besteht, wenn das lizenzierte Schutzrecht (hier: Patent) nichtig erklärt wird (ex tunc-Wirkung), verletzt Art 101 AEUV (Kartellverbot) nicht, solange dem Lizenznehmer ein Kündigungsrecht mit angemessener Frist zusteht.