OGH, 30.03.2016, 4 Ob 254/15d
Standesregeln und UWG
Die Verletzung von standesrechtlich normierten Werberegeln ist dann unlauter iSd UWG, wenn diese auf einer unvertretbaren Rechtsansicht beruht; davon losgelöst ist freilich die Beurteilung der Eignung der Rechtsverletzung als irreführende oder aggressive Geschäftspraktik.