LG Bochum, 03.03.2016, I-8 = 294/15
OSS-Verletzung und Schadenersatz
Derjenige, der Rechte an einer Software unter den Bestimmungen einer OS-Lizenz Dritten zur Verfügung stellt, hat gegenüber demjenigen einen Schadenersatzanspruch, der die OS-Lizenz missachtet. Dass die lizenzkonforme Nutzung unentgeltlich ist, ist dabei ohne Belang.