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OGH Urteil 30.03.2016, 4 Ob 254/15d – Standesregeln und UWG

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2016/74ZIIR 2016, 417 Heft 4 v. 1.11.2016

OGH, 30.03.2016, 4 Ob 254/15d
Standesregeln und UWG

Die Verletzung von standesrechtlich normierten Werberegeln ist dann unlauter iSd UWG, wenn diese auf einer unvertretbaren Rechtsansicht beruht; davon losgelöst ist freilich die Beurteilung der Eignung der Rechtsverletzung als irreführende oder aggressive Geschäftspraktik.

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