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EGMR: Strafrechtliche Verurteilung wegen posthumer übler Nachrede gegenüber der Innenministerin auf Website zulässig

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtClemens ThieleZIIR 2016, 364 Heft 3 v. 1.9.2016

Deskriptoren: Meinungsfreiheit; Persönlichkeitsschutz, postmortaler; Politiker, Kritik an; Nachrede, üble; Strafurteil; Internet; Schmähkritik.

Normen: Art 10 EMRK

Die Verurteilung eines Mitarbeiters von „Asyl in Not“ wegen übler Nachrede (weil er am Tag nach dem Tod der Innenministerin Liese Prokop auf der Website des Vereins unter anderem geschrieben hatte „Die gute Meldung zum Jahresbeginn: Liese Prokop, Bundesministerin für Folter und Deportation, ist tot“ und „Liese Prokop war eine Schreibtischtäterin, wie es viele gab in der grausamen Geschichte dieses Landes; völlig abgestumpft, gleichgültig gegen die Folgen ihrer Gesetze und Erlässe, ein willfähriges Werkzeug einer rassistisch verseuchten Beamtenschaft. Kein anständiger Mensch weint ihr eine Träne nach.“) stellt nach einstimmiger Ansicht des EGMR keine Verletzung von Art 10 EMRK dar.

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