Deskriptoren: Facebook; Recht am eigenen Bild; Veröffentlichung; Massenmedien.
Normen: § 16 ABGB, § 78 UrhG, § 7 Abs 2 MedienG
Schutzgegenstand dieser Bestimmung ist nicht die Abbildung an sich, sondern die damit verbundenen Interessen des Abgebildeten.