Auch Werbung, die sich moderner Kommunikationsmedien und Dienste bedient, unterliegt bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen. Dem „rechtsfreien Raum“ des Internet in Bezug auf Onlinewerbung entgegenwirkend, wurden in Umsetzung der „RL 200/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr“ im dritten Abschnitt des ECG den stetig wachsenden Herausforderungen und bestehenden Eigenheiten des „online advertising“ gerecht werdende Bestimmungen geschaffen.