Seit mittlerweile einem Jahrzehnt vertritt die österreichische Rechtsprechung die Ansicht, dass den bloßen Inhaber einer Domain keine Haftung für Rechtsverletzungen trifft, die durch den Inhalt einer Website begangen werden. Die Suche nach dem „Letztverantwortlichen“ gestaltet sich in der Praxis – nicht zuletzt wegen der Leichtigkeit der Weitergabe und Übertragbarkeit einer Domain – oftmals schwierig. Daher liegt die Bestrebung wohl vermehrt darin den administrativen Ansprechpartner (Admin-C) in die Pflicht zu nehmen. Der folgende Beitrag befasst sich mit dem dazu entwickelten Modell der Störerhaftung und die Praktikabilität dieses Ansatzes für die Rechtsfortbildung in Österreich.