Das Ziel des neuen Vergaberichtlinienpakets 2014 ist es, in erster Linie die Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen umzusetzen, den Vorrang des Bestangebotsprinzips zu normieren, die Verpflichtung zur elektronischen Vergabe und faire Subvergaben zu schaffen und ein einheitliches europäisches Eignungsnachweissystem grundzulegen. Mit diesem Beitrag soll nun der erste Umsetzungsschritt, die BVergG Novelle 2015, näher beleuchtet sein und ihre Auswirkungen auf die elektronische Vergabe untersucht werden.