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Die elektronische Vergabe im Lichte der BVergG Novelle 2015 – Der Durchbruch oder im Westen nichts Neues?

AufsätzePhilipp GötzlZIIR 2016, 26 Heft 1 v. 1.2.2016

Das Ziel des neuen Vergaberichtlinienpakets 2014 ist es, in erster Linie die Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen umzusetzen, den Vorrang des Bestangebotsprinzips zu normieren, die Verpflichtung zur elektronischen Vergabe und faire Subvergaben zu schaffen und ein einheitliches europäisches Eignungsnachweissystem grundzulegen. Mit diesem Beitrag soll nun der erste Umsetzungsschritt, die BVergG Novelle 2015, näher beleuchtet sein und ihre Auswirkungen auf die elektronische Vergabe untersucht werden.

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