Im Laufe des Jahres 2015 wurden zum Thema Vorratsdatenspeicherung, insbesondere zur Auslegung des Art 15 der ePrivacy-RL1, zwei weitere Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH herangetragen. Auch die politische Diskussion zur Notwendigkeit bzw Zulässigkeit einer gesetzlichen Reglung zur Vorratsdatenspeicherung flammt im Zusammenhang mit Terroranschlägen und Attentaten – so zuletzt in Paris – immer wieder auf2. Aufgrund der nachwievor bestehenden Aktualität, Relevanz und Brisanz des Themas3 soll in diesem Beitrag zunächst die Grundsatzentscheidung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2014 in Erinnerung gerufen werden, um daran anschließend aktuelle Entwicklungen aufzuzeigen.