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Zur (neuerlichen) Speicherung von Daten auf Vorrat – alles auf Anfang?

AufsätzeClaudia SeiserZIIR 2016, 18 Heft 1 v. 1.2.2016

Im Laufe des Jahres 2015 wurden zum Thema Vorratsdatenspeicherung, insbesondere zur Auslegung des Art 15 der ePrivacy-RL11Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre der elektronischen Kommunikation, ABl L 201/2002, 37; im Folgenden „VDS-RL"., zwei weitere Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH herangetragen. Auch die politische Diskussion zur Notwendigkeit bzw Zulässigkeit einer gesetzlichen Reglung zur Vorratsdatenspeicherung flammt im Zusammenhang mit Terroranschlägen und Attentaten – so zuletzt in Paris – immer wieder auf22Siehe etwa <http://www.das-parlament.de/2015/4_5/thema_der_woche/-/355928 > (15.12.2015).. Aufgrund der nachwievor bestehenden Aktualität, Relevanz und Brisanz des Themas33Vgl Burgstaller, VDS – ein Déjà-vu, ZIIR 2015, 1. soll in diesem Beitrag zunächst die Grundsatzentscheidung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2014 in Erinnerung gerufen werden, um daran anschließend aktuelle Entwicklungen aufzuzeigen.

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