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One click only – Zur „Buttonlösung“ und flankierenden Bestimmungen

AufsätzeThomas Rainer SchmittZIIR 2015, 389 Heft 4 v. 1.11.2015

Die rechtlichen Herausforderungen des e-commerce für den Rechtsanwender wurden durch das Inkrafttreten des VRUG11Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) erlassen wird (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG), BGBl I 33/2014. weiter verschärft. Die auf einer vollharmonisierenden Richtlinienvorgabe basierende „Buttonlösung“ in § 8 Abs 2 FAGG stellt erstmals die Schaltfläche, mit der die Vertragserklärung abgegeben wird, in den Vordergrund. Zu beachten sind zahlreiche Aspekte, so etwa hinsichtlich Positionierung und Gestaltung dieser Schaltflächen. Im Folgenden soll zunächst die Situation nach dem FAGG genauer beleuchtet werden, bevor ergänzend der Blick zu gleichsam beachtlichen Bestimmungen in ECG und UWG wechselt. All dies jeweils auch unter ergänzender Betrachtung des Unionsrechts und des deutschen Rechts.

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