Im April dieses Jahres wurde ua die Internetseite des Fernsehsenders TV5 Monde Ziel eines Hacking-Angriffes im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat.1 Derartige Aktionen gehören noch zu den eher harmlosen Hacking-Angriffen. Attacken auf Atomkraftwerke oder die Übernahme der Kontrolle über Flugzeuge vom Boden aus erscheinen aber aufgrund der angespannten internationalen politischen und religiösen Lage im besonderen Maße Besorgnis erregend. Opfer und Strafverfolgungsbehörden sind meist nicht in der Lage diese Täter „physisch“ Ding fest zu machen. Die Novellierung2 des § 118a StGB („Hacking-Paragraf“) soll Abhilfe schaffen.