• VwGH 30.06.2015 – keine GIS-Gebühr für Internetstreaming
Nach Ansicht des VwGH wollte der Gesetzgeber bei der verfassungsrechtlichen Definition des Rundfunkbegriffs elektronische Darbietungen über das Internet nicht erfassen. Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes sind demnach lediglich jene Geräte, die „Rundfunktechnologien“ verwenden (drahtloser terrestrischer Weg, Kabelnetze, Satellit). Während daher zwar ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (etwa mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul), als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen ist, trifft das auf einen Computer mit einem reinen Breitband-Anschluss, über den via Streaming Rundfunkprogramme aus dem Internet konsumiert werden, nicht zu, weshalb dafür auch keine Rundfunkgebühren zu bezahlen sind.