Zunächst sei vorweggenommen, dass sich die „Bedenklichkeit“ im Titel des Editorials nicht auf die Entscheidung des EuGH an sich bezieht, sondern vielmehr darauf, wie es zu dieser Entscheidung kam – aber eins nach dem anderen:
Zunächst sei vorweggenommen, dass sich die „Bedenklichkeit“ im Titel des Editorials nicht auf die Entscheidung des EuGH an sich bezieht, sondern vielmehr darauf, wie es zu dieser Entscheidung kam – aber eins nach dem anderen: