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Wer kann über höchstpersönliche Rechte verfügen

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtThomas HöhneZIIR 2015, 330 Heft 3 v. 1.9.2015

Deskriptoren: Höchstpersönlicher Lebensbereich; Privat- und Familienleben; Bloßstellung; reißerische Darstellungsart; Einverständnis zur Veröffentlichung; Zustimmung durch gesetzlichen Vertreter.

Normen: MedienG § 7 Abs 1, MedienG § 7 Abs 2 Z 3, ABGB § 16, ABGB § 173

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